Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Felsenbühne Staatz
Ticketkauf
Bei Abwicklung des Kaufs von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Felsenbühne Staatz über den EVENTJET-Webshop tritt der Kunde mit dem auf der Rechnung angeführten Veranstalter in eine Vertragsbeziehung.
Bei Abwicklung des Kaufs von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Felsenbühne Staatz über Verkaufskanäle des Vertriebspartners ÖTICKET tritt der Kunde mit CTS Eventim Austria GmbH in eine Vertragsbeziehung. Die AGB von CTS Eventim Austria GmbH gelten damit ergänzend zu den gegenständlichen AGB der Felsenbühne Staatz, soweit sie diesen nicht widersprechen. Abweichende oder widersprechende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Schlechtwetter
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Felsenbühne Staatz ein Open-Air-Spielort ohne Überdachung und ohne Schlechtwetter-Ausweichmöglichkeit ist. Der Veranstalter ist bemüht, die Vorstellungen auch bei unbeständiger Witterung, gegebenenfalls auch bei Regen, durchzuführen.
Es wird daher die Mitnahme von entsprechend warmer, regenfester und funktioneller Kleidung empfohlen. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es untersagt, Regenschirme in den Zuschauerbereich mitzunehmen bzw. zu verwenden. Mitgebrachte Regenschirme müssen vor Betreten des Zuschauerraums ausnahmslos an der Abendkassa zur Verwahrung abgegeben werden.
Unterbrechung, Abbruch, Absage einer Vorstellung
Der Veranstalter behält sich vor, mit dem Beginn der Vorstellung bis zu 30 Minuten zuzuwarten, die Pause zu verkürzen oder zu streichen und Unterbrechungen von bis zu 30 Minuten vorzunehmen, um die Weiterführung der Vorstellung zu ermöglichen.
Eine Unterbrechung, ein Abbruch oder eine Absage einer Vorstellung kann ausschließlich durch die Festspielleitung erfolgen, wobei eine Absage frühestens zur geplanten Beginnzeit am Veranstaltungsort erfolgt.
Werden eine oder mehrere Vorstellungen durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen untersagt (z.B. aufgrund Covid-19), so ist der Veranstalter bemüht, die Ticketverkäufer so rasch wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.
Wird eine Vorstellung abgesagt, bleibt das Ticket für eine bestimmte, vom Veranstalter definierte Ersatzvorstellung gültig. Sollte es keine solche Ersatzvorstellung geben oder der Ticketkäufer diese nicht besuchen wollen, kann der Ticketkauf rückabgewickelt werden (siehe dazu nachfolgende Informationen).
Ticketpreis-Rückerstattung bei wetterbedingtem Abbruch bzw. Absage
Im Falle eines wetterbedingt notwendigen Abbruchs bis zur 60. Spielminute (sofern der erste Akt weniger als 60 Minuten dauert, bis zur Pause) einer bereits begonnenen Veranstaltung oder im Falle einer Absage vor Spielbeginn wird lediglich der Ticketpreis (ohne Service- und Versandgebühren) retourniert. Bei Veranstaltungsabbrüchen oder -absagen, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wird der volle Kartenpreis rückerstattet.
Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung werden jedenfalls keine Spesen ersetzt, die dem Besucher entstehen (zB Reise- und Nächtigungskosten). Ein vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung oder ein Nichterscheinen (zB. aufgrund einer schlechten Wetterprognose), berechtigt nicht zum Ersatz des Kartenpreises, wenn die Aufführung gespielt wird.
Eintrittskarten, die bei einem Gewinnspiel oder einer Tombola gewonnen wurden, können nicht in bar abgelöst oder umgetauscht werden. Im Falle einer Absage oder eines Abbruchs der Vorstellung gelten diese Tickets als verfallen.
Die Abwicklung einer allfälligen Ticketpreis-Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über den Veranstalter bzw. über den Vertriebspartner. Ausgenommen vom Wertersatz durch den Veranstalter sind lediglich Tickets, für die bereits ein Wertersatz geleistet wurde (etwa bei automatischer Rücküberweisung des Ticketpreises bei Online-Käufen oder bei Kreditkartenkäufen).
DIE RÜCKERSTATTUNG / DER RÜCKKAUF WIRD WIE FOLGT ABGEWICKELT:
Über den EVENTJET-Webshop:
- Sie erhalten entweder vom Veranstalter oder von Eventjet per E-Mail einen Link über den Sie sowohl für den Fall einer Verschiebung als auch bei einer vollständigen Absage die Refundierung Ihres Ticketkaufpreises wahrnehmen können.
- Der Kaufpreis wird Ihnen in diesem Fall grundsätzlich auf jenes Zahlungsmedium erstattet mit welchen Sie die Tickets gekauft haben. Sollten Sie Ihre Tickets mit Sofortüberweisung oder EPS bezahlt haben, werden über den Erstattungslink auch die Bankverbindung für die Rücküberweisung abgefragt.
Über CTS Eventim Austria GmbH (oeticket.com):
- automatische Rücküberweisung der Ticketpreise bei Online-Käufen oder bei Kreditkartenkäufen ohne Vorlage des Tickets
- Überweisung des Ticketpreises bei Käufen in einem Outlet bzw. einer ÖTicket-Verkaufsstelle (Raiffeisenbanken, Libro, TrafikPlus,…) nach Einsenden (möglichst eingeschrieben) der Original-Tickets unter Angabe einer Bankverbindung an: CTS Eventim Austria GmbH, Mariahilferstraße 41-43, 1060 Wien bis zu zwei Monate nach der Absage
In einem Outlet bzw. einer ÖTicket-Verkaufsstelle (zB RAIKA, Libro, TrafikPlus,…):
- Rückkauf von Original-Tickets, die in diesem Outlet/ in dieser Verkaufsstelle auch ohne Angabe von Kundendaten (zB. bei Barzahlung) bezogen wurden,
- ab dem übernächsten Werktag und bis zu zwei Monate nach der Absage
Über das Produktionsbüro der Felsenbühne Staatz:
- Rücküberweisung der bereits beglichenen Ticketpreise von Gruppenbuchungen, die direkt beim Produktionsbüro der Felsenbühne Staatz bezogen wurden, gesammelt auf das Girokonto jener Person/Organisation, die die Gruppenbuchung veranlasst hat.
An der Abendkassa der Felsenbühne Staatz
- Rückkauf von Original-Tickets, die an der Abendkassa gekauft und bar bezahlt wurden.
Einlösung von Gutscheinen
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise wurden von ÖTicket-Vertriebspartnern für die Rückgabe von Tickets der abgesagten „SISTER-ACT“-Vorstellungen Gutscheine ausgestellt, die ausschließlich beim Kauf von Tickets des jeweiligen Veranstalters und nur über ÖTicket und nur nach Verfügbarkeit von Tickets eingelöst werden können.
Hat der Inhaber den Gutschein nicht bis zum 31.12.2022 eingelöst, hat ihm der Veranstalter den Wert des Gutscheins auf Aufforderung unverzüglich auszuzahlen. Dieses Verlangen auf Rückzahlung sollte soweit konkretisiert sein, dass der Veranstalter auf seiner Grundlage die Auszahlung vornehmen kann (Angabe der Gutscheinnummer(n) und Angabe der Kontoverbindung). Eine Verzinsung des Gutscheins ist nicht vorgesehen. Siehe auch Infos zum Ticketkauf
Eine Auszahlung des Betrages kann über das Gutscheinportal von ÖTICKET beantragt werden.
Film- und Tonaufnahmen, Fotos
Der Veranstalter kann vor, während und nach der Vorstellung am Spielort Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos zu Marketing- und Evaluierungszwecken anfertigen oder in seinem Auftrag anfertigen lassen. Mit dem Besuch der Veranstaltung bzw. dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erteilen die Besucherinnen und Besucher die Zustimmung zur Nutzung des oben genannten Bild- und Videomaterials zu den oben beschriebenen Zwecken.
Den Besuchern ist es nicht gestattet, von einer Vorstellung Film- und Tonaufnahmen anzufertigen oder mit Blitzlicht bzw. störend hellem Display zu fotografieren. Ebenso ist die Aufnahme von mehr als einigen wenigen „Erinnerungsfotos“ nicht zulässig. Unser Ordnerdienst ist angehalten, bei Verstößen das Aufnahmegerät in Verwahrung zu nehmen, die Löschung zu verlangen und bei Nichteinhaltung einen Platzverweis zu erteilen.
Veranstalter-Info
Veranstalter von ZORRO ist der Verein zur Förderung der Jugendfestspiele Staatz, Neudorfer Straße 2134 Staatz-Kautendorf
Veranstalterin von MUSICAL UNTER STERNEN ist die Auer Werner u Sabine GnbR, Hohenlohegasse 13, 2020 Hollabrunn
AGB – Fassung vom 28.Oktober 2022