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Hausordnung am Festspielgelände der Felsenbühne Staatz

Covid 19 Zutrittskontrollen

Aktuelle Regelungen des Gesundheitsministeriums

Unsere Zutrittskontrollen im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie werden an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Da die im Sommer 2023 einzuhaltenden „G-Regeln“ zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgemacht werden können, werden wir Sie erst später hier veröffentlichen können. Wir behalten uns jedenfalls vor, die dann vorgeschriebenen „G-Regeln“ samt einem gültigen Ausweisdokument zu kontrollieren und behalten uns weiters vor, Personen, die dies nicht vorlegen können oder wollen, den Zutritt auf das Festspielgelände zu untersagen.

Besuch einer Veranstaltung

  • Der Besuch einer Veranstaltung ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte (Sitzplatzkarte) oder einem „print@home“-Ticket (Ausdruck des elektronischen Tickets) gestattet. Eintrittskarten berechtigen nur zum Besuch jener Vorstellung, für welche sie gelöst wurden. Für allfällige Irrtümer beim Kauf des Tickets über eine Vorverkaufsstelle oder über das Internet übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  • Jede Person, egal welchen Alters, benötigt einen eigenen, zugewiesenen Sitzplatz auf der Tribüne, den sie auch selbständig einnehmen bzw. auch wieder verlassen können muss, dh. Schoßplätze, Kleinkinder in Kinderwagen, Tragetüchern oä sind nicht gestattet.
  • Nach dem Eintritt in den Zuschauerraum sind die Eintrittskarten unübertragbar und bis zum Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren sowie dem Ordnerdienst auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. Durch den Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung. Jeder Missbrauch der Eintrittskarte hat deren Abnahme und Ungültigkeitserklärung sowie den Verfall des dafür erlegten Geldes und eventuelle gerichtliche Schritte zur Folge.
  • Sofern es dem Veranstalter aus szenentechnischen Gründen für notwendig erscheint, kann er zu spät kommenden Besuchern am Beginn der Aufführung oder nach der Pause den Einlass bis zum Ende der jeweils ersten Szene zu verwehren.
  • Hunde u.a. Haustiere dürfen nicht mitgeführt werden (auch nicht in Taschen oder Boxen). Das Verweilen z.B. eines Blindenhundes im Gastronomiebereich während der Vorstellung ist nur dann zulässig, wenn eine befähigte Person dessen Obsorge übernimmt.
  • Den Anweisungen des Ordnerdienstes ist jedenfalls folge zu leisten.

Verhalten der Besucher während der Vorstellung

  • Jeder Besucher hat während der Vorstellung seinen auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz auf der Tribüne einzunehmen und bis zur Pause bzw. bis zum Ende oder Unterbrechung oder Abbruch der Vorstellung Platz zu behalten.
  • Das Stehen auf den Tribünen, das Stehen oder Sitzen auf den Stiegenanlagen oder abseits der Tribünen, und das Sitzen auf den Tribünenbanden sind aus sicherheitstechnischen Gründen verboten. Ausgenommen hievon sind Rollstuhlbenützer und von der Produktionsleitung ausdrücklich zugewiesene Sonderplätze.
    Der Bereich vor und unter dem Technikturm ist während der Vorstellung aus Sicherheitsgründen frei zu halten, auch bei allfälligem Schlechtwetter.
  • Das Rauchen, Dampfen und dergl. auf den Tribünen ist untersagt.
  • Das Fotografieren mit Blitzlicht sowie die Benützung von Handys stört Mitwirkende und andere Besucher und ist daher untersagt. Ton- & Bildaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Die Mitnahme von Stöcken oder Schirmen (ausgenommen Knirpse in Taschen verstaut) sowie jedenfalls das Aufspannen von Schirmen ist aus Sicherheitsgründen behördlich untersagt. Der Ordnerdienst ist berechtigt, zuwiderhandelnde Personen bei Verfall der Eintrittskarte des Festspielgeländes zu verweisen.
  • Die Mitnahme von Glasflaschen, Gläsern oder Keramik/Porzellangeschirr in den Zuschauerraum ist untersagt. Wir ersuchen Sie, Abfälle in den hiefür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen oder im Gastrobereich zurückzugeben.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter bei Nichteinhaltung der oben angeführten Regeln keinerlei Verantwortung für Verletzungen oder Schäden, welche durch unsachgemäße Benützung der Tribünen, durch vom Technikturm herab fallende Teile, durch das Benützen von Zugängen abseits des Zusschauer-Eingangs oder durch das Herumgehen im Zuschauerraum während der Dunkelheit entstehen, übernimmt.
  • Die Tribünen werden unmittelbar vor der Vorstellung gereinigt und erforderlichenfalls die Sitze abgetrocknet. Der Veranstalter haftet nicht für jegliche Verunreinigung oder Vernässung von Kleidungsstücken oder persönlichen Dingen der Besucher, welche während bzw. nach der Vorstellung oder in der Pause auf den Zuschauertribünen durch Speisen- und Getränkereste oder durch Niederschläge erfolgen.

Bereiche des Festspielgeländes der Felsenbühne Staatz

Das Festspielgelände besteht aus folgenden Bereichen:

  • Als Zuschauerraum sind die Zuschauertribünen und die den Tribünen unmittelbar vorgelagerten Flächen definiert.
  • Als Bühnenbereich sind die Hauptbühne, die Seitenbühnen, die beiden Ton-/Lichtanlagen-Türme, die Bühnenrampe sowie die allfällig davor befindlichen Kulissenteile und Requisiten definiert.
  • Als Backstage-Bereich sind die Flächen und Gebäude hinter und unter den Bühnen sowie die Flächen und Gebäude links, rechts und die Flächen unter den Zuschauertribünen, der Technikturm sowie sämtliche Manipulationsflächen neben und hinter dem Gastronomie-Bereich definiert.
  •  Als Gastronomie-Bereich ist jene Freifläche des Festspielgeländes definiert, welcher durch den Haupteingang neben der Abendkasse betreten wird und von den Gastronomie-Ständen umrahmt wird, einschließlich der Sanitäranlagen sowie der beiden Indoor-Schenken.
  •  Als VIP-Bereich werden das VIP-Zelt sowie der Seiteneingang zwischen VIP-Zelt und Zuschauerraum definiert.

Zutritt und Zugang zu den Bereichen des Festspielgeländes

  • Der Zutritt zum Festspielgelände ist produktionsfremden Personen ausschließlich über den Haupteingang neben der Bonkasse gestattet.
  • Der Zutritt zum Zuschauerraum ist produktionsfremden Personen ausschließlich über die beiden Eingänge links und rechts vom Technikturm gestattet.
  • Das Betreten des Bühnen- und Backstage-Bereiches, das Beklettern der Kulissen und der Ton-/Lichtanlagen-Türme, sowie das Berühren oder Verrücken oder Entfernen von mobilen Kulissen und Requisiten ist für Besucher ausnahmslos verboten.
  • Der Aufenthalt im Gastronomie-Bereich ist nicht an den Besuch einer Vorstellung gebunden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass während der Vorstellung die Gastronomieeinrichtungen geschlossen bleiben und störende Geräusche im Gastronomie-Bereich zu unterbleiben haben.
  • Der Zutritt zum VIP-Bereich ist nur geladenen Besuchern unter Vorweisen einer hiefür ausgegebenen Berechtigungskarte oder Banderole etc. gestattet.
  • Das Benützen der angrenzenden Spiel- und Sportplatzanlage während der Veranstaltung ist seitens der Marktgemeinde Staatz untersagt.
  • Der Ordnerdienst ist berechtigt, zuwiderhandelnde Personen bei Verfall der Eintrittskarte des Festspielgeländes sowie der Spiel- und Sportplatzanlage zu verweisen.

Ticketverkauf an der Abendkassa

  • Der Verkauf von Eintrittskarten an der Abendkassa kann nur nach Maßgabe der verfügbaren Plätze erfolgen. Die Ankündigung in den Medien, in Werbeeinschaltungen oder auf der Homepage, dass Restkarten an der Abendkassa erhältlich sind, bedeutet nicht, dass der Veranstalter Restkarten anbieten muss.
  • Auch wenn alle Sitzplätze ausverkauft oder vollständig reserviert sind, werden keine Stehplätze oder Sonderplätze angeboten.
  • Der Verkauf von Eintrittskarten an der Abendkassa erfolgt zum Abendkassa-Tarif.

Verlust der Eintrittskarte

  • Bei Verlust der Eintrittskarte (Originalticket von mit Wasserzeichen von ÖTICKET) hat sich der Käufer rechtzeitig an ÖTICKET zwecks Ausstellung einer Platzbestätigung zu wenden. Sofern der Ticketverkauf für den Ticketvertrieb nachvollziehbar ist (z.B. Kreditkartenbuchung), wird üblicherweise eine solche Bestätigung ausgestellt, die unbedingt beim Saaleinlass vorzuweisen ist.
    Achtung! Bei Ausstellung einer Platzbestätigung durch den Ticketvertrieb verliert das Original-Ticket seine Gültigkeit. Kommt es beim Sitzplatz zu Konflikten zwischen dem Inhaber eines Originaltickets und dem Inhaber einer Platzbestätigung, ist nur letzterer unter Nachweis seiner Identität berechtigt, den Platz zu besetzen.
  • Werden elektronische Tickets nicht mehr aufgefunden, können diese üblicherweise vom Produktionsbüro im Buchungssystem nachvollzogen und nochmals übermittelt werden, sofern die Bekanntgabe rechtzeitig erfolgt.

    Schlechtwetterbedingungen

    Siehe gesonderte Bedingungen.

    Parkmöglichkeiten in Staatz

    Siehe gesonderte Hinweise

      

    Für den Veranstalter Verein zur Förderung der Jugendfestspiele Staatz, im November 2022

    Herbert Fröschl, Obmann Festspielverein
    Werner Auer, Intendant Felsenbühne Staatz